Schwertransporter – LKW mit Wechselbrücke / Ladekran
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Bei Schwertransporten wird in vier Kategorien unterschieden:
Da diese Transporte eine übermäßige Straßennutzung verursachen, braucht man für sie eine Sondergenehmigung nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung. Bevor diese zugelassen wird, ist allerdings eine Sondergenehmigung nach § 70 StVZO nötig. Die Bestimmungen variieren je nach Bundesland.
Je nach Größe des LKW und dessen Ladung sind Begleitfahrzeuge, sogenannte BF3-Fahrzeuge oder polizeiliche Begleitung erforderlich. Schwertransporte sind in Deutschland nur zu bestimmten Zeiten erlaubt. Hat die Ladung eine Breite bis zu 3,20m, gilt ein Transport-Verbot zwischen 6 – 8:30h und 15:30 – 19h.
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Berlin Nord: 030 / 47 88 000
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Geht die Ladung über diese Breite hinaus, findet der Transport meist zwischen 22 – 6h statt. Vor dem Transport braucht man noch eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. Diese erfolgt meist 3 Wochen nach dem Einsenden des Genehmigungsantrags, der gewisse Daten enthalten muss: Absender, Empfänger, Ladungsabmessungen, Gewichte (eventuelle Leerfahrtsabmessungen), Kennzeichen, Achslasten, Achsabständen, Anzahl der Räder je Achse, Spurweite sowie der Fahrtwegbeschreibung. Die Genehmigung ist dann bis zum Ende des Folgemonats gültig.
Für den Transport kommen auch spezielle Konstruktionen zum Einsatz, wie Kessel- oder Tragschnabelbrücken.